Bei Frost geplatzte Wasserleitungen verursachen oft hohe Kosten. Häufig müssen Wände aufgemeißelt werden, um geborstene Rohre zu reparieren und durchnässtes Dämmmaterial auszutauschen. Auch die Wohnungseinrichtung kann durch austretendes Wasser beschädigt werden. Gut, wenn Sie im Ernstfall richtig versichert sind.
Für Schäden an der Bausubstanz kommt die Wohngebäudeversicherung auf, auch für Beschädigungen durch auftauendes Wasser aus eingefrorenen und geplatzten Leitungen. Zum versicherten Gebäude zählen Mauerwerk, Verputz, Dämmung, Fliesen, fest verlegte Bodenbeläge, Sanitärinstallationen und alle anderen fest verbauten Materialien, außerdem Nebengebäude und Garagen. Die Gebäudeversicherung springt auch bei Schäden durch frostbedingt geplatzte Leitungen von Wasch- oder Spülmaschinen ein. Nicht unterschätzen sollten Sie übrigens den möglichen Wasserverlust. Laufen große Leitungswasser unbemerkt aus, geht die Rechnung vom Versorger manchmal in die tausende Euro. Beachten Sie beim Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung daher, dass auch die Kosten für den Wasserverlust durch Leitungsschäden ersetzt werden. Wasserschäden an der beweglichen Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Versichert sind Möbel, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Bekleidung und andere Wohnungsausstattung. Auch für die Hausratversicherung gilt: Wenn Leitungswasserschäden in Ihrem bestehenden Vertrag nicht eingeschlossen sind, sollten Ihren Hausratschutz umgehend ergänzen, zum Beispiel durch eine Zusatzklausel oder durch Wechsel des Vertrags. Führt ein frostbedingter Leitungsbruch zu einem Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung, erstattet in der Regel die private Haftpflichtversicherung die Kosten der Schadenbeseitigung beim Nachbarn.
Am besten vermeiden Sie Frostschäden an wasserführenden Leitungen natürlich schon vorab. Freiliegende Wasserrohre zum Beispiel im Keller mit wärmedämmender Isolierung vor kalten Temperaturen schützen. Bei längerer Abwesenheit die Heizung auf Frostschutz gestellt lassen, Wasserleitungen im Außenbereich und in unbeheizten Räumen rechtzeitig vor Frostbeginn entleeren. Achtung: Eingefrorene Wasserleitungen nicht mit Heizlüftern, Gasheizern oder Wärmestrahlern auftauen, denn bei plötzlichem Temperaturanstieg dehnen sich Wasser und Metall unterschiedlich schnell aus, Folge sind oft Spannungsbrüche.