Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: So geht´s

Mit Reparaturen und Modernisierungen am eigenen Zuhause können Sie jedes Jahr bis zu 1.200 Euro Steuern sparen – egal, ob als Eigentümer oder Mieter. Erfahren Sie, welche Handwerkerkosten das Finanzamt anerkennt und wie Sie sich einen Teil dieser Ausgaben zurückholen.

Steuerlich absetzbar sind grundsätzlich Kosten für erbrachte Arbeitsleistungen sowie Fahrt- und Maschinenkosten – Materialkosten dagegen nicht, mit Ausnahme von Verbrauchsmaterialien wie Klebeband oder Abdeckplanen. Voraussetzung: Die Arbeitskosten müssen in der Rechnung separat aufgeführt sein. Dann lassen sich 20 % dieser Kosten, inklusive Mehrwertsteuer, direkt von der Steuerschuld abziehen, und zwar bis zu 1.200 Euro pro Jahr (bei maximal 6.000 Euro anrechenbaren Kosten). Zu den absetzbaren Leistungen zählen unter anderem Reparaturen, Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge, Modernisierungen von Küche, Bad und Heizung, Fenster- und Türentausch, Elektroinstallationen, Pflasterarbeiten, Gartenbau, Zaunbau, Schornsteinreinigung sowie Reparaturen von Haushaltsgeräten oder Notdienste wie der Schlüsseldienst. Tragen Sie die entsprechenden Arbeitskosten in der Anlage zur Steuererklärung „Haushaltsnahe Aufwendungen“ in Zeile 6 bis 9 ein.

Der steuerliche Abzug gilt allerdings nur für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung oder auf dem dazugehörigen Grundstück, auch für eine Zweit- oder Ferienwohnung in Deutschland. Nicht absetzbar sind dagegen Leistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers erfolgen, sowie Arbeiten an Neubauten. Eine offizielle Rechnung und eine unbare Zahlung, etwa per Überweisung, sind Pflicht – Schwarzarbeit wird selbstverständlich nicht anerkannt. In der Steuererklärung genügt es, die Arbeitskosten anzugeben, Belege müssen erst auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.